Blaulicht und Martinshorn zusammen gebietet unverzüglich freie Bahn zu schaffen

Die Feuerwehr München hat einige Einsatzfahrten gefilmt und gibt nun wertvolle Tipps zum richtigen Verhalten bei Blaulicht & Martinshorn

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Blaulicht und Martinshorn

§38 StVO:
„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“

Auf der Autobahn: Rettungsgasse richtig bilden

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Richtiges Verhalten bei Blaulicht im Rückspiegel

  • Raum schaffen

    Feuerwehrfahrzeuge sind große LKW und haben einen großen Wendekreis – schaffen Sie immer Raum und fahren lieber noch ein paar Meter weiter, anstatt an einer Engstelle stehen zu bleiben

  • Haltelinie überfahren

    Wenn Sie vorn an einer roten Ampel stehen während sich Blaulicht und Martinshorn von hinten nähern, tasten Sie sich vorsichtig und unter Berücksichtigung soweit in die Kreuzung hinein, dass die Einsatzfahrzeuge möglichst ungehindert passieren können.

  • Nicht einfach stehenbleiben

    Machen Sie Platz – aber mit Verstand. Wenn Sie einfach stehenbleiben, kann es zu einer ungewollten Engstelle kommen. Achten Sie auf Fahrtrichtungsanzeiger um festzustellen, in welche Richtung das Einsatzfahrzeug fahren will und machen Sie dementsprechend Platz – nötigenfalls auch auf dem Gehweg

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