Blaulicht und Martinshorn
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 21. August 2010 um 14:16 Uhr Geschrieben von: Kevin Drieschner Mittwoch, den 21. April 2010 um 14:10 Uhr
Wie verhalten Sie sich richtig, wenn sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert?
Der ADAC hat in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Verkehrswacht und der Feuerwehr einen übersichtlichen Flyer erstellt.

Nachfolgend noch ein rechtlicher Auszug aus §38 StVO:
„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“







